| Wie wir arbeiten
Anhand der uns über ein
Formular oder telefonisch übermittelten Anfragen vermitteln wir
Urlaubsunterkünfte an der Ostseeküste. Wir treten persönlich
mit dem Gast und dem Vermieter per Email oder Telefon in
Verbindung und versuchen, ein möglichst günstiges Angebot zu
erhalten. Provisionen werden bei uns ausschließlich vom
Vermieter getragen. Der Gast zahlt in der Regel den selben Preis, den
er auch bei einer Direktbuchung gezahlt hätte. In vielen
Fällen können wir sogar besonders günstige Konditionen für
unsere Gäste aushandeln, da die
Vermieter Ausbuchungslücken als Last Minute Angebot an uns
melden. Ihre persönliche Daten werden darüber hinaus von uns
NICHT verwendet. Sowohl Gastanfrage als auch Vermieterangebot
sind zunächst unverbindlich bzw. freibleibend. Ein
rechtsgültiger Vertrag kommt anschließend nur zwischen dem jeweiligen Anbieter der
Urlaubsunterkunft und dem Gast zustande. Wir können weder
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten und
auf unseren Seiten veröffentlichten Informationen, noch für die ordnungsgemäße Durchführung der
Urlaubsreise oder für etwaige Überbuchungen haften. Die Angaben
zu der Lage, Größe und Ausstattung der Unterkünfte beruhen auf
uns übermittelten Angaben der jeweiligen Vermieter. Für deren
Vollständigkeit und Richtigkeit wird von uns keine Haftung
übernommen. Klären
Sie bitte alle offenen Fragen vor Vertragsabschluß direkt mit
dem Vermieter ab. Schließen Sie bitte eine
Reiserücktrittskostenversicherung ab und lesen Sie die
Bestimmungen über Rechte und Pflichten aus
dem Gastaufnahmevertrag. Bei uns erhält der Gast stets eine
schriftliche Reservierungs-
bestätigung direkt vom Vermieter zugesandt. Bitte buchen Sie
im eigenen Interesse niemals bei anderen Vermittlern, die dieses
nicht bieten. Zahlen sie auch niemals Geld an einen Vermittler
sondern nur an den Vermieter selbst!
An erster Stelle steht bei uns
stets der individuelle Wunsch des Gastes.
Wir haben Überblick über
nahezu des gesamte Angebot an Urlaubsunterkünften in der
Lübecker Bucht Natürlich können wir nicht über jede Unterkunft
so detailliert Auskunft geben, wie über die der eng mit uns
zusammen arbeitenden Anbieter - gehen die Vorstellungen jedoch
in eine bestimmte Richtung, holen wir auch von weiter entfernten
Anbietern möglichst günstige Angebote für den Gast ein.
Hierbei haben wir im allgemeinen eine recht gute Position, da
wir das Preis-/Leistungs-Verhältnis des Angebotes besser
bewerten können, als das der Gast in der Regel kann.
Rechte und Pflichten aus dem
Gastaufnahmevertrag:
1) Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt oder zugesagt,
oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Vermieter ist
verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet,
bei nicht in Anspruchnahme der vertraglichen Leistung den
folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen: 95% des
Preises der Ferienwohnung, 80% des Preises bei Übernachtung mit
Frühstück, 70% des Preises bei Übernachtung mit
Teilverpflegung, 60% des Preises bei Übernachtung mit
Vollpension.
5) Der Vermieter ist nach Treu
und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 berechneten Betrag zu
zahlen.
6) Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Ort des jeweiligen Vermietungsbetriebes.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
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